Nachrichten
von der Tschernobyl-Initiative in der Propstei Schöppenstedt
Ausgabe 2 / März 2008, Nr. 13
Mittelungsblatt für Mitglieder und Freunde des Vereins
11. März 2008
14. Jahreshauptversammlung
der Tschernobyl-Initiative in der Propstei Schöppenstedt e.V.
Bevor hier unsere konkrete Vereinsarbeit behandelt und weiter unten auf das
Jahr 2007 zurückgeblickt wird, aus vereinsinternen Anlässen
ein Blick in das "Deutsches Vereinswesen":
Das Recht, einen Verein zu gründen ist im Grundgesetz der BR
Deutschland festgeschrieben und zwar im Grundgesetz Artikel 9:
- Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
Ein Verein ist nach deutschem Zivilrecht (Privatrecht/ BGB) der
Zusammenschluss von mehreren Personen (Mitgliedern) unter einem Namen
(Vereinsnamen) zur Erzielung eines gemeinsamen Zwecks (Vereinszweck),
wobei der Fortbestand des Vereins nicht von bestimmten Personen
abhängig ist. Hierbei werden 4 unterschiedliche Vereinsformen
berücksichtigt:
- Altrechtlicher Verein (Vereine, die vor dem 1. 1.1900
gegründet wurden.)
- Wirtschaftliche Verein (Eine Eintragung erfolgt im
Handelsregister.)
- Nichtwirtschaftlicher Verein (§§21-79 BGB finden hier Anwendung)
Durch Eintragung in das Vereinsregister des zuständigen
Amtsgerichtes nach §21 BGB erhält ein nicht wirtschaftlicher
Verein den Status einer juristischen Person. In der Satzung bestimmt
der Verein seine eigene Verfassung weitgehend selbst (Vereinsautonomie).
- Nicht rechtsfähiger Verein (§§21-54 BGB finden hier Anwendung)
Ein Verein, der nicht auf eine der unter B) und C) genannten Weise
Rechtsfähigkeit erlangt hat, ist keine juristische Person; auf
ihn finden die allgemeinen Vorschriften für Gesellschaften im
engeren Sinne (§ 54 BGB) Anwendung.
Es ist nicht schwer zu erraten, dass wir als Tschernobyl-Initiative in
der Propstei Schöppen-stedt e.V. zur Kategorie C) Nichtwirtschaftlicher Verein
gehören. Unsere Satzung wird jedem Mitglied bei Eintritt übergeben oder ist
natürlich jederzeit auf Anfrage erhältlich, bzw. ist im
Internet nachzulesen bzw. dort auch herunter zuladen:
http://ti.welcomes-you.com/verein/satzung.htm.
Neben den ausschlaggebenden Paragraphen 1) Name, Sitz und 2)Zweck
geht es in den Paragraphen 3 bis 7 um die unterschiedlichen Mitgliederfragen. Hier
wird dann auch die Mitgliederversammlung in Paragraph 6 und 7
geregelt. Die satzungsgemäßen Punkte, die für die Kassenführung,
Kassenprüfung und Rechnungslegung von Bedeutung sind, sind die
Paragraphen 6, 7 und 12.
§ 6 Aufgaben der Mitgliederversammlung
Der Jahreshauptversammlung steht die oberste Entscheidung
in allen Vereinsangelegenheiten zu.
Seine Beschlussfassung unterliegt:
- die Wahl der Vorstandsmitglieder (außer ein von der
Propstei Schöppenstedt zu benennendes Mitglied)
- die Wahl von mindestens zwei Kassenprüferinnen bzw. Kassenprüfern.
- die Entlastung der Organe bezüglich der Jahresrechnung und der
Geschäftsführung
§7 Tagesordnung
Die Tagesordnung einer Jahreshauptversammlung hat mindestens folgende
Punkte zu umfassen:
- Feststellung der Stimmberechtigten,
- Rechenschaftsbericht der Organmitglieder und der Kassenprüferinnen
bzw. Kassenprüfer,
- Beschlussfassung über die Entlastung,
- Neuwahlen.
§12 Kassenprüferin bzw. Kassenprüfer
Die von der Jahreshauptversammlung auf jeweils ein Jahr zu wählenden
Kassenprüferinnen bzw. Kassenprüfer haben gemeinschaftlich
zumindest einmal im Jahr und bis ins einzelne gehende Kassenprüfungen
vorzunehmen, deren Ergebnis sie in einem Protokoll niederzulegen und
der Mitgliederversammlung mitzuteilen haben.
Nach Rücksprache mit dem Diakonischen Werk und der Landeskirche ist
darüber hinaus von folgender zusammenfassender Rechtslage
auszugehen:
- Die
Mitgliederversammlung wählt sowohl den Vorstand (einschließlich
der KassenführerIn) und spricht dem Vorstand, und den einzelnen
Vorstandsmitgliedern damit ein grundsätzliches Vertrauen aus,
damit der Verein überhaupt aktionsfähig ist und bleibt.
- Die Mitgliederversammlung wählt die KassenprüferInnen. In
jedem Jahr wird ein neues Mitglied zur Kassenprüfung für
jeweils zwei Jahre gewählt. Dies bringt Kontinuität und
gleichzeitig auch eine wechselnde Zusammensetzung mit sich, die
einer geordneten Kassenprüfung dienen. Mit der Wahl zum
KassenprüferIn wird diesem Vereinsmitglied ein grundsätzliches
Vertrauen ausgesprochen. Stellvertretend für die Mitglieder
haben sie so einen tiefen Einblick in die finanziellen Zusammenhänge
des Vereins. Eine Offenlegung der Buchführung erfolgt aus
datenschutzrechtlichen Gründen nicht.
- Mit der satzungsgemäßen Prüfung, Rechnungslegung vor der
Mitgliederversammlung und der Entlastung durch die
Mitgliederversammlung ist das jeweilige Geschäftsjahr Jahr
abgeschlossen.
10 Jahre werden die Akten verwahrt, um in dieser Zeit
evtl. Prüfern von übergeordneten Stellen Einblick zu
ermöglichen.
- Die Rechte der Mitglieder sind gewahrt durch die Wahl des Vorstandes,
der KassenprüferInnen und der Nachfrage/ Diskussion während
der Jahreshauptversammlung zum Rechenschafts- und
Kassenprüfungsbericht und die Abstimmung über die
Entlastung des Vorstandes.
Paul Koch (Vorsitzender), Irene Koch (Geschäftsführerin)
Bericht / Rückblick 2007:
Der Vorstand tagte im Jahre 2007 insgesamt 6-mal und beschäftigte
sich schwerpunktmäßig mit folgenden Punkten:
- Vorbereitung und Rückblick der Jahreshauptversammlung
- Vorbereitung und Planung der Kindererholung
- Vorbereitung und Planung der Hilfstransporte
- Überlegungen zur Zusammenarbeit mit JANUN e.V. / Hannover
- Überlegungen zu einem Arbeitseinsatz im Behindertenzentrum Soligorsk.
- Rückblick: Energiemesse (Gemeinschaftsstand Asse II, Schacht Konrad,
Tschernobyl) und weitergehende Überlegungen zum Thema Ökostrom.
- Überlegungen zum Thema: Tschernobyl im Unterricht
- Überblick über den Stand der Mitglieder und die Finanzen.
Die Planung der Kindererholung 2008
setzte dieses Mal schon recht früh ein, mit dem Erfolg, dass das
Programm zum Beginn des Jahres 2008 schon gut gefüllt und wir
nach dem ersten Gastfamilientreffen im Januar 2008 im Prinzip die
benötigten 15 Gastfamilien zusammen haben. Hier trug auch
untenstehender Presseartikel bei. Schön wäre, wenn wir auch
bei der Finanzierung der Kindererholung schon soweit wären -
aber hier sind wir zumindest sehr optimistisch, dass wir es auch
dieses Mal wieder alles geordnet abschließen können. Das
Programm der Kindererholung sieht mehr öffentliche
Veranstaltungen im Rahmen der Kindererholung vor als beim letzten
Mal. (Siehe Nachtrichten Nr. 12).
Insgesamt wurden
4 Hilfstransporte
organisiert. Davon ein Hilfstransport (24. August) zusammen mit Fam. Schafbuch und ein
Hilfstransport (16. März) ging davon ganz und gar von Fam.
Schafbuch an unseren Partner nach Belarus. Am 02. Februar und am 11.
Mai ging je ein Transport über unseren Partner an
Familienwaisenhäuser.
Nach der Winterpause wurde am 2. März die Kleiderkammer in Watzum für
die Sachspenden-Annahme wieder geöffnet, nun aber nur noch am
Freitag, jeweils von 10.00 bis 12.00 Uhr. Große logistische
Umstellungen haben dazu geführt, dass wir nur noch so viele
Sachspenden annehmen können wie in einen LKW passen. (Sonst
hatten wir bis zu 2 LKW-Füllungen in der Kleiderkammer mit dem
Ergebnis, dass man sich nicht mehr bewegen, geschweige etwas gezielt
aus der Kleiderkammer nehmen konnte um schon im Vorfeld die Ladung zu
bestimmen.
Am 20. März fand im Gemeindehaus in Schöppenstedt die
13. Jahreshauptversammlung
statt. (Siehe auch Protokoll in den
Nachrichten Nr.11)
21. März war der Vorstand zu Gast
bei Radio Okerwelle. Das
Thema der Wunschkiste mit Wolfgang Altstädt war: "Hum. Hilfe
und die Kindererholung der Tschernobyl-Initiative in der Propstei
Schöppenstedt e.V."
Am 22. März konnten wir nach langer Vorarbeit in der
Lessing-Realschule (UNESCO-Projektschule) in Wolfenbüttel unser
Buch Völkerverständigung
und Freundschaft am Beispiel Deutschland/ Belarus vorstellen.
6.-10. Juni: Deutscher Evangelischer Kirchentag
in Köln. Wie jedes Jahr waren auf dem Kirchentag auch wieder
unterschiedliche Tschernobyl-Initiativen vertreten.
Wir waren dieses Mal nicht aktiv dabei, wohl aber als Teilnehmer mit
Gästen aus Belarus. Zuvor waren die Gäste bei uns in der
Region zu Gast und haben unterschiedliche soziale, kulturelle und
touristische Einrichtungen besichtigt. (Siehe auch
Nachrichten Nr.11).
Am 02. September fand die Eröffnung der Woche der Diakonie / Niedersachsen
in Braunschweig statt. Nach dem Eröffnungsgottesdienst in der
Klosterkirche Riddagshausen präsentierten sich unterschiedliche
diakonische Einrichtungen und Werke im Freigelände neben der
Klosterkirche auf dem Gelände des Diakonischen Werkes der
Landeskirche Braunschweig.
Beim "Markt der Möglichkeiten" waren wir mit einem Stand
vertreten. Auch
beim Kirchenvorstehertag der Propstei Schöppenstedt in Remlingen
am 24. November waren wir mit einem Informationsstand vertreten.
***
14. Jahreshauptversammlung
am 11. März ´08 um 19.00 h
(im Gemeindehaus in Schöppenstedt)
Tagesordnung
|